Rechtsprechung
BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit - Persönlichkeitsmängel - Erziehung - Verminderte Schuldfähigkeit - Schuldunfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 536
- StV 1996, 268 (Ls.)
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90
Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95
Nach medizinisch gesicherter Erfahrung deutet eine Blutalkoholkonzentration ab 2, 0 %o auf eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit) hin (vgl. BGHSt 37, 231, 234/235;… BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 16, 23, 30).In aller Regel bleibt damit eine Blutalkoholkonzentration von 2, 0 %o und mehr als einziger berücksichtigungsfähiger Umstand übrig, der nach gesicherter wissenschaftlicher Erfahrung unter Beachtung des Zweifelssatzes zur Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit führt (BGHSt 37, 231, 244).
- BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92
Vorliegen schädlicher Neigungen
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95
Sie können in aller Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (st. Rspr., vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 413; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 1 und 5).Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, daß sich die von den Feststellungen nicht getragene Annahme schädlicher Neigungen bei der Bemessung der Jugendstrafe zum Nachteil der Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGHSt 16, 261, 262 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5).
- BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95
Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, daß sich die von den Feststellungen nicht getragene Annahme schädlicher Neigungen bei der Bemessung der Jugendstrafe zum Nachteil der Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGHSt 16, 261, 262 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61];… BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5).
- BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86
Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95
Nach medizinisch gesicherter Erfahrung deutet eine Blutalkoholkonzentration ab 2, 0 %o auf eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit) hin (vgl. BGHSt 37, 231, 234/235; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 16, 23, 30). - BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88
Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der …
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95
Nach medizinisch gesicherter Erfahrung deutet eine Blutalkoholkonzentration ab 2, 0 %o auf eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit) hin (vgl. BGHSt 37, 231, 234/235; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 16, 23, 30). - BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90
Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95
Nach medizinisch gesicherter Erfahrung deutet eine Blutalkoholkonzentration ab 2, 0 %o auf eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit) hin (vgl. BGHSt 37, 231, 234/235; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 16, 23, 30). - BGH, 17.11.1987 - 1 StR 382/87
Nichtanzeige eines Verbrechens - Anzeigepflicht eines Mittäters - Anwendbarkeit …
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95
Sie können in aller Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (st. Rspr., vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 413; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 1 und 5). - BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88
Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer …
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95
Nach medizinisch gesicherter Erfahrung deutet eine Blutalkoholkonzentration ab 2, 0 %o auf eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit) hin (vgl. BGHSt 37, 231, 234/235; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 16, 23, 30). - BGH, 30.08.1983 - 1 StR 159/83
Jugendstrafe - Voraussetzungen § 21 StGB - Strafmilderung
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95
Auch bei der Zumessung von Jugendstrafe wirkt das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB strafmildernd (BGH StV 1984, 30; 1989, 545). - BGH, 21.06.1994 - 4 StR 279/94
BAK - Hemmungsvermögen - Kontrolliertes Verhalten
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95
Nach medizinisch gesicherter Erfahrung deutet eine Blutalkoholkonzentration ab 2, 0 %o auf eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit) hin (vgl. BGHSt 37, 231, 234/235; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 16, 23, 30). - BGH, 18.04.1984 - 3 StR 6/84
Zur strafschärfenden Berücksichtigung des Mitsichführens eines Messers zu …
- BGH, 09.03.1965 - 1 StR 566/64
Voraussetzungen für die Vornahme einer unzüchtigen Handlung an einer Frau - …
- BGH, 08.09.1989 - 2 StR 207/89
Hinweis auf die vermeintliche Rechtslage im Erwachsenenrecht bei der Prüfung …
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
aa) Der Senat hat im Hinblick auf Rechtsprechung anderer Strafsenate, die der Entscheidung entgegenstehen könnte (vgl. nur BGHSt 37, 231 ff.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 31), ein Anfrageverfahren nach § 132 Abs. 3 GVG durchgeführt. - BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01
Notwendige Auslagen; Kosten und Auslagen im Sinne des § 74 JGG
Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung von Persönlichkeitsmängeln, die wenn auch verborgen schon vor der Tat entwickelt waren, auf sie Einfluß gehabt haben und weitere Taten befürchten lassen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 3, 7). - BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05
Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"
Diese erscheint insbesondere bei solchen Angeklagten fraglich, die nur an einem Anschlag beteiligt waren und sich aus eigenem Antrieb frühzeitig von den kriminellen Aktivitäten zurückgezogen hatten (vgl. zu den Anforderungen an die Feststellung von erheblichen Persönlichkeitsmängeln BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5, 7, 9).
- BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95
Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit
Dies hat der 2. Strafsenat in einer Reihe von Entscheidungen angenommen, unter anderem im Beschl. v. 6. Februar 1987 - 2 StR 630/86 - (…BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6), Beschl. v. 11. März 1987 - 2 StR 63/87 - NStE Nr. 23 zu § 21 StGB), Beschl. v. 24. April 1987 - 2 StR 137/87 - (NStE Nr. 10 zu § 21 StGB), Beschl. v. 17. Juli 1987 - 2 StR 318/87-, Beschl. v. 23. März 1988 - 2 StR 90/88 - (…BGHR aaO. 11), Beschl. v. 16. September 1988 - 2 StR 493/88 - (StV 1989, 14 f.), Beschl. v. 20. November 1990 - 2 StR 424/90 - (…BGHR aaO. 23), Beschl. v. 8. März 1995 - 2 StR 21/95 - (StV 1995, 406 f.), Beschl. v. 17. März 1995 - 2 StR 65/95 - (…BGHR aaO. 31), Beschl. v. 19. Juni 1996 - 2 StR 243/96 -. - BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96
Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess - …
Allein aus dem Leistungsverhalten des Angeklagten durfte die Jugendkammer - unter Beachtung des Zweifelssatzes - nicht auf die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten schließen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 31; BGH, Beschluß vom 28. Februar 1996 - 2 StR 581/95). - BGH, 02.10.1996 - 2 StR 455/96
Konkurrenzverhältnis - Körperverletzung - Nötigung
Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 231, 234 f.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 31, jeweils m.w.N.). - AG Rudolstadt, 06.05.2019 - 462 Js 34108/18
Jugendstrafverfahren: Anwendung von Jugendstrafrecht bei Sittlichkeitsdelikten …
Schädliche Neigungen zeigt ein Heranwachsender, bei dem erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel die Gefahr begründen, daß er ohne längere Gesamterziehung durch weitere Straftaten die Gemeinschaftsordnung stören wird (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 7;… Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 17 Rn. 15). - BGH, 28.08.1996 - 3 StR 205/96
Jugendstrafe - Bemessung - Ersttäter
Da der Angeklagte bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, bedurfte es eingehender Feststellung und Begründung, daß bei ihm schon vor der Tatbegehung entwickelte, bislang aber noch nicht zutage getretene Persönlichkeitsmängel vorhanden waren, die auf die insgesamt vier Straftaten Einfluß gehabt haben und für die Zukunft weitere Verfehlungen befürchten lassen (vgl. BGHR JGG § 17 II schädliche Neigungen 5 bis 7, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 17.11.1999 - 3 StR 438/99
Verminderte Schuldfähigkeit; Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit
Bei einem solchen Wert liegt die Annahme einer erheblichen Herabsetzung des Hemmungsvermögens nahe (vgl. BGHSt 37, 231, 235 und 43, 66 ff.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6, 15, 30, 31 und 34). - BGH, 23.05.2001 - 2 StR 79/01
Schädliche Neigungen iSv § 17 Abs. 2 JGG
Soweit schädliche Neigungen des Angeklagten in Betracht kommen (§ 17 Abs. 2 JGG), können sie in aller Regel zwar nur bejaht werden, falls erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 und 7 m.w.N.). - BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96
Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl - …
- BGH, 06.11.1996 - 5 ARs 59/96
Alkoholisierung - Steueurungsfähigkeit - Überprüfung
- OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99
Jugendliche: Erziehungsgedanke und Strafzweck
- LG Düsseldorf, 17.11.2006 - VII 50/06
Bemessung der Gesamtstrafe bei Verurteilung eines jugendliche Angeklagten wegen …
- BGH, 19.06.1996 - 2 StR 243/96
Schuldfähigkeit - Verminderung - Psychopathologische Beurteilungskriterien - BAK …
- AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16
Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines …
- BGH, 28.02.1996 - 2 StR 581/95
Voraussetzungen für die Annahme des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) im Hinblick auf …
- AG Rudolstadt, 04.09.2017 - 312 Js 40712/16
Mehrere Straftaten eines Jugendlichen: Strafbemessung bei Einbeziehung eines …
- AG Rudolstadt, 10.03.2016 - 312 Js 24369/15
Jugendstrafverfahren: Bindung des Jugendamtes durch die Weisung des …
- AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13
Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht …
- BGH, 19.06.1998 - 2 StR 238/98
Anforderungen an die Annahme des Vorliegens schädlicher Neigungen
- BGH, 09.07.1997 - 2 StR 315/97
Revisionsrechtliche Rechtsfehlerhaftigkeit bei strafschärfender Berücksichtigung …
- AG Rudolstadt, 02.07.2013 - 110 Js 14767/12
Anwendung von Jugendstrafrecht: Mit bedingtem Schädigungsvorsatz verübter …
- LG Düsseldorf, 17.11.2006 - 7 KLs 50/06
- AG Rudolstadt, 21.02.2012 - 771 Js 32122/11
Betäubungsmittel - unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft und Beihilfe zum …
- AG Rudolstadt, 12.04.2012 - 357 Js 3706/12
Jugendstrafe: Verhängung wegen fortgesetzter Begehung kleinerer Ladendiebstähle
Rechtsprechung
BGH, 26.08.1994 - 3 StR 173/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
JGG § 17
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 26.08.1994 - 3 StR 173/94
- BGH, 12.10.1994 - 3 StR 173/94
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 536
- StV 1994, 602 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus BGH, 26.08.1994 - 3 StR 173/94
Von ausschlaggebender Bedeutung sind dabei die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild des Täters, wobei dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat nur insofern Bedeutung zukommt, als aus ihm Schlüsse auf die Täterpersönlichkeit und die Schuldhöhe gezogen werden können (BGHSt 15, 224;… 16, 261, 263 BGHR JGG § 18 II Tatumstände 2). - BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 26.08.1994 - 3 StR 173/94
Von ausschlaggebender Bedeutung sind dabei die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild des Täters, wobei dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat nur insofern Bedeutung zukommt, als aus ihm Schlüsse auf die Täterpersönlichkeit und die Schuldhöhe gezogen werden können (BGHSt 15, 224; 16, 261, 263 BGHR JGG § 18 II Tatumstände 2). - BGH, 02.05.1989 - 2 StR 149/89
Anforderungen an Erläuterungen des Tatrichters in einem Jugendstrafurteil zum …
Auszug aus BGH, 26.08.1994 - 3 StR 173/94
Von ausschlaggebender Bedeutung sind dabei die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild des Täters, wobei dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat nur insofern Bedeutung zukommt, als aus ihm Schlüsse auf die Täterpersönlichkeit und die Schuldhöhe gezogen werden können (BGHSt 15, 224; 16, 261, 263 BGHR JGG § 18 II Tatumstände 2).
- BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von …
c) Der 3. Strafsenat hat zunächst mehrfach die Auffassung vertreten, dass auch wegen Schwere der Schuld nur dann auf Jugendstrafe erkannt werden dürfe, wenn dies aus erzieherischen Gründen erforderlich sei (BGH, Beschluss vom 26. August 1994 - 3 StR 173/94; Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216). - LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.
Entscheidend ist vielmehr die innere Tatseite, das heißt, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit als ausschlaggebende Kriterien für die Frage, ob wegen der Schwere der Schuld aus erzieherischen Gründen die Verhängung von Jugendstrafe erforderlich ist (BGH, StV 1994, 602, Rn. 1;… BGH, NStZ 2006, 503-505, Rn. 22) sowie die Tatmotivation des Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (…BGH, NStZ-RR 2013, 291, Rn. 8). - LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16
Anschlag auf Gebetshaus der Sikh-Gemeinde
Entscheidend ist vielmehr die innere Tatseite, das heißt, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit als ausschlaggebende Kriterien für die Frage, ob wegen der Schwere der Schuld aus erzieherischen Gründen die Verhängung von Jugendstrafe erforderlich ist (BGH, StV 1994, 602, Rn. 1;… BGH, NStZ 2006, 503-505, Rn. 22) sowie die Tatmotivation des Jugendlichen in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (…BGH, NStZ-RR 2013, 291, Rn. 8).
- BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97
"Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren …
Im übrigen ist hier, selbst wenn die Schwere der Schuld zu bejahen wäre, fraglich, ob die Verhängung einer Jugendstrafe aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH StV 1993, 531; 1994, 602): Zwar hat das Landgericht ausgeführt, daß "bei dem Angeklagten infolge seines weitgehend fehlenden schulischen und beruflichen Werdeganges ganz erhebliche erzieherische Defizite vorliegen" (UA 46/47). - OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04
Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck; …
Nach ständiger Rechtsprechung muss die Jugendstrafe auch dann, wenn sie - wie hier - wegen der Schwere der Schuld verhängt wird, aus erzieherischen Gründen erforderlich sein (vgl. nur BGH StV 1994, 602; zur Verhängung der Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld siehe auch Senat in StV 2001, 175). - LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20
Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen …
Entscheidend ist vielmehr die innere Tatseite, d.h. inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit als ausschlaggebende Kriterien für die Frage, ob wegen der Schwere der Schuld aus erzieherischen Gründen die Verhängung von Jugendstrafe erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.08.1994, Az. 3 StR 173/94; Urteil vom 16.03.2006, Az. 4 StR 594/05) sowie die Tatmotivation des Jugendlichen oder Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 05.06.2013, Az. 2 StR 189/13). - LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19
Vergewaltigung
Entscheidend ist vielmehr die innere Tatseite, das heißt, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit als ausschlaggebende Kriterien für die Frage, ob wegen der Schwere der Schuld aus erzieherischen Gründen die Verhängung von Jugendstrafe erforderlich ist (BGH, StV 1994, 602, über juris, Rn. 1;… BGH, NStZ 2006, 503-505, über juris, Rn. 22) sowie die Tatmotivation in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (…BGH, NStZ-RR 2013, 291, über juris, Rn. 8). - LG Wuppertal, 28.04.2010 - 23 Ks 2/10
Achteinhalb Jahre Jugendhaft im Fall Kassandra
Wegen der Schwere der Schuld kam aus erzieherischen Gründen auch unter Berücksichtigung der charakterlichen Haltung und der Persönlichkeit der Angeklagten (vgl. u.a. BGH-Beschluss vom 26.08.1994 - 3 StR 173/94 ) zur Ahndung der Tat nur die Verhängung von Jugendstrafe in Betracht -§ 17 JGG. - OLG Hamm, 27.09.2001 - 1 Ss 762/01
Jugendrecht, Annahme von "Schwere der Schuld", Erziehungsgedanke, …
Das äußere Tatgeschehen erlangt nur insoweit Bedeutung, als es Schlüsse auf das Maß der persönlichen Schuld und charakterlichen Haltung des Täters zulässt (BGH StV 82, 335; StV 94, 602; NStZ-RR 97, 21 f.; OLG Hamm StV 2001, 175).
Rechtsprechung
BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Schuldangemessene Strafe - Strafrahmen - Überschreitung der Strafe - Erziehung
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JGG § 17
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 536
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95
Die Strafe überschreitet vielmehr das für vergleichbare Fälle übliche Maß so erheblich, daß sie den Anforderungen an einen gerechten Schuldausgleich nicht mehr entspricht und deswegen rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11; Strafhöhe 1, 5, 6, 7). - BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95
Angesichts der gewichtigen Strafmilderungsgründe ist, auch bei Berücksichtigung der strafschärfenden Gesichtspunkte, die Ansicht des Landgerichts, die verhängte Einheitsjugendstrafe von neun Jahren - somit fast die gesetzlich zulässige Höchststrafe (§ 105 Abs. 3 JGG, vgl. hierzu BGHSt 36, 37, 41 ff) - sei zur erzieherischen Einwirkung auf den Angeklagten erforderlich (UA 16), nicht nachvollziehbar. - BGH, 09.12.1992 - 3 StR 434/92
Absehen von Zuchtmitteln und Jugendstrafe bei Unterbringung in einem …
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95
Die Jugendkammer hat zwar nicht ausdrücklich geprüft, ob gemäß § 5 Abs. 3 JGG von Jugendstrafe abzusehen ist (vgl. BGHSt 39, 92, 95 [BGH 09.12.1992 - 3 StR 434/92];… BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1).
- BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90
Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung …
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95
Die Strafe überschreitet vielmehr das für vergleichbare Fälle übliche Maß so erheblich, daß sie den Anforderungen an einen gerechten Schuldausgleich nicht mehr entspricht und deswegen rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11; Strafhöhe 1, 5, 6, 7). - BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92
Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des …
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95
Die Jugendkammer hat zwar nicht ausdrücklich geprüft, ob gemäß § 5 Abs. 3 JGG von Jugendstrafe abzusehen ist (vgl. BGHSt 39, 92, 95 [BGH 09.12.1992 - 3 StR 434/92]; BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1). - BGH, 09.02.1990 - 3 StR 379/89
Überschreitung des schuldangemessenen Strafmaßes im Jugendstrafrecht
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95
Die nunmehr entscheidende Jugendkammer wird dabei zu beachten haben, daß die obere Grenze schuldangemessenen Strafens auch aus erzieherischen Gründen nicht überschritten werden darf (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 4; BGH NStZ 1986, 71). - BGH, 13.08.1985 - 1 StR 250/85
Milderungsgründe - Strafmilderung - Straftatbestand
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95
Die nunmehr entscheidende Jugendkammer wird dabei zu beachten haben, daß die obere Grenze schuldangemessenen Strafens auch aus erzieherischen Gründen nicht überschritten werden darf (…vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 4; BGH NStZ 1986, 71). - BGH, 07.02.1992 - 2 StR 569/91
Generalprävention im Betäubungsmittelstrafrecht
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95
Die Strafe überschreitet vielmehr das für vergleichbare Fälle übliche Maß so erheblich, daß sie den Anforderungen an einen gerechten Schuldausgleich nicht mehr entspricht und deswegen rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11; Strafhöhe 1, 5, 6, 7). - BGH, 10.07.1987 - 2 StR 324/87
Strafzumessungserwägungen bei der Jugendstrafe; strafschärfende Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95
Aus den Urteilsgründen ergibt sich jedoch, daß die Verhängung von Jugendstrafe zur erzieherischen Einwirkung auf den Angeklagten erforderlich ist, die Maßregel somit eine Ahndung der Taten nicht entbehrlich macht (vgl. BGH StV 1988, 307, 308;… Diemer/Schoreit/Sonnen JGG § 5 Rdn. 15).
- OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96 Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat allein kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263;… GA 1982, 553, 554; StV 1994, 598, 599; NStZ 1995, 536 bei Böhm; NStZ-RR 1996, 120; B.v. 07.05.1996 -4 StR 182/96)), sondern nur insoweit, als aus ihm Schlüsse auf das Persönlichkeitsbild und die Schuldhöhe - wie z.B. charakterliche Haltung; Stärke des verbrecherischen Willens; Beweggründe und mit der Tat verfolgte Zwecke - gezogen werden können.
Rechtsprechung
BGH, 26.07.1994 - 1 StR 363/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafzumessung - Tatrichter
- rechtsportal.de
StPO § 337
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 536
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 1 StR 363/94
Das kann die Revision nicht begründen, da die Strafzumessung Aufgabe des Tatrichters ist (BGHSt 34, 345, 349). - BGH, 15.08.1989 - 4 StR 360/89
Notwendigkeit der neuen Bewertung der Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung
Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 1 StR 363/94
Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß der Tatrichter bei Einbeziehung einer früheren Verurteilung und Bildung einer Einheitsjugendstrafe alle Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu bewerten muß (BGH StV 1989, 545 f.).
- BGH, 01.09.1994 - 4 StR 366/94 Der Versuch, die Strafzumessung des Landgerichts durch eine eigene Bewertung zu ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 1994 - 1 StR 363/94), ist revisionsrechtlich unbeachtlich.
Rechtsprechung
BGH, 16.09.1994 - 3 StR 379/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung eines minder schweren Falls nach § 250 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung der Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht
- rechtsportal.de
StGB § 250
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 536
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 16.09.1994 - 3 StR 379/94
Für die Prüfung der Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98;… BGHR StGB vor § 1/mF Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; BGH NStZ 1991, 529). - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88
Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …
Auszug aus BGH, 16.09.1994 - 3 StR 379/94
Da sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine allgemeine Strafkammer, nicht an eine Jugendkammer, zurück (vgl. BGHSt 35, 267). - BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91
Eingreifen des Revisionsgerichts bei der Strafhöhenbemessung
Auszug aus BGH, 16.09.1994 - 3 StR 379/94
Für die Prüfung der Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98;… BGHR StGB vor § 1/mF Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; BGH NStZ 1991, 529).
Rechtsprechung
BGH, 13.12.1994 - 1 StR 596/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verminderte Schuld - Tötung eines Neugeborenen - Jugendliche Eltern
- rechtsportal.de
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 536
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.06.1990 - 1 StR 278/90
Schuldfähigkeit - Affektbedingte Verminderung - Kriterien zur Beurteilung
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 1 StR 596/94
Revision und Generalbundesanwalt beanstanden mit Recht, daß sich die Jugendkammer weder mit den für und gegen einen affektiven Ausnahmezustand sprechenden Kriterien (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Affekt 4; BGH NStZ 1990, 231 Nr. 1) näher auseinandergesetzt hat, noch damit, daß vor schweren Gewalttaten, zumal bei Tötung eigener Kinder, eine höhere Hemmschwelle liegt (…vgl. Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 72). - BGH, 13.12.1989 - 3 StR 370/89
Verminderte Schuldfähigkeit - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Affektiver, …
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 1 StR 596/94
Revision und Generalbundesanwalt beanstanden mit Recht, daß sich die Jugendkammer weder mit den für und gegen einen affektiven Ausnahmezustand sprechenden Kriterien (…vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Affekt 4; BGH NStZ 1990, 231 Nr. 1) näher auseinandergesetzt hat, noch damit, daß vor schweren Gewalttaten, zumal bei Tötung eigener Kinder, eine höhere Hemmschwelle liegt (…vgl. Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 72). - BGH, 11.04.1989 - 1 StR 108/89
Verhängung einer Jugendstrafe bei dadurch bedingtem Verlust der Wohnung und …
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 1 StR 596/94
Dieser wird auch Gelegenheit haben, sich näher einerseits mit der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 JGG) und andererseits mit dem Erziehungszweck der Jugendstrafe (vgl. etwa BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 1) auseinanderzusetzen, insbesondere damit, welche weitere Förderung und Festigung durch eine Nacherziehung angesichts der von den Sachverständigen geschilderten Defizite der Angeklagten erforderlich ist.